Bekanntmachung für die Durchführung von Vorhaben
Programme „Individuelle Einstiegsbegleitung“ und „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen“
Noch bis zum 21. April 2017 können Projektvorschläge im Rahmen der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über einen Aufruf zur Auswahl von antragsberechtigten Bildungsdienstleistern für die Durchführung von Vorhaben bei den Programmen „Individuelle Einstiegsbegleitung“ und „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen“ im Rahmender„JobPerspektive Sachsen“ in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 bei der SAB eingereicht werden.
Die neue Förderbekanntmachung erschien am 23. März 2017 auf Grundlage der ESF-Richtline des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 3. Februar 2016 sowie der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtline) vom 7. September 2015. Nach der Auswahl der Bildungsdienstleister für die regionalen Pools sowie die regionalen durchlaufenden Maßnahmen ist der Beginn neuer Maßnahmen ab dem 01. Oktober 2017 vorgesehen.
Die Einreichung von Projektvorschlägen ist bis zum 21. April 2017 möglich. Alle weiteren Informationen zu Zuwendungsvoraussetzungen, Art und Höhe der Zuwendung sowie dem Antrags- und dem Auswahlverfahren können der Bekanntmachung sowie den Informationen der SAB auf den Internetseiten zur „Individuellen Einstiegsbegleitung“ und zur „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen“ entnommen werden.