Abschlussphase des Programms JobPerspektive im ESF Förderzeitraum 2014 -2020
Die Laufzeit der Regiestelle und Regionalbüros wurde bis zum 30.09.2022 verlängert. So können in der Restlaufzeit der derzeitigen Förderperiode beginnende und laufende Qualifizierungsmaßnahmen laut Eckpunkte-Konzept weiterhin durchgeführt bzw. beendet werden.
Die Projektlaufzeit aller laufenden Qualifizierungsmaßnahmen endet spätestens zum 30.09.2022. Weitere Verlängerungen der Laufzeit sind nicht möglich. Über Verlängerungen entscheidet die Bewilligungsstelle in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Für die Programme Individuelle Einstiegsbegleitung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen (Programmstufen 3 und 4) sind weiterhin Zuweisungen im Frühjahr und Herbst geplant, die genauen Zeiten werden im Verlauf festgelegt.
Der letztmögliche Einstiegszeitpunkt in eine Qualifizierungsmaßnahme in den Programmstufen 3 und 4 ist der 30.06.2021.
Für die Programmstufe 2 (EZU und QAB) sind nach 2019 keine Zuweisungen mehr möglich.
Die Vorbereitung und Planungen für die Förderperiode 2021 bis 2027 laufen derzeit. weiterführende Informationen finden Sie hier: