Individuelle Einstiegsbegleitung
Aufgrund der auslaufenden Förderperiode 2014 – 2020 wird dieses Programm zum 30.09.2022 beendet. Es können keine Teilnehmenden mehr aufgenommen werden.
Die Förderung dient der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen mit dem Ziel der (Wieder)Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt. Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur Aktivierung und Nutzung des Potenzials von Langzeitarbeitslosen zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs der sächsischen Wirtschaft leisten.
Haben Sie Interesse an einer Maßnahme zur Individuellen Einstiegsbegleitung teilzunehmen? Setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur/ Ihrem Jobcenter in Verbindung. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen, welche Zugangsvoraussetzung es gibt, wie das Programm aufgebaut ist und was die nächsten Schritte für eine Teilnahme sind.
Inhalt ist die Schaffung von Voraussetzungen für die Arbeitsmarktintegration durch einen Wechsel zwischen theoretischer/praktischer Qualifizierung bei einem Bildungsdienstleister und Praktika in Unternehmen. Das Vorhaben wird flankiert mit sozialpädagogischer Betreuung und Coaching. Zudem werden die Teilnehmer/innen in der Anfangsphase einer neu aufgenommenen Beschäftigung weiterhin vom Bildungsdienstleister begleitet (bis zu 6 Monate).
Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose, in begründeten Fällen auch Arbeitslose einschließlich Wiedereinsteigende nach Familienzeiten. Bei den Teilnehmern kann es sich auch um Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III (Nichtleistungsempfänger) handeln. Die Qualifizierung ist ausgerichtet auf Teilnehmer/innen, die grundsätzlich motiviert für eine Arbeitsaufnahme sind und sich hinsichtlich beruflicher Qualifikation, Arbeits- und Sozialverhalten sowie individueller Rahmenbedingungen mittleren Herausforderungen gegenüber sehen.
Dauer: i.d.R. 12 Monate
Ziele: Schaffung der Voraussetzungen für die Arbeitsmarktintegration, Integration in den 1. Arbeitsmarkt, Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses nach Arbeitsaufnahme
Zuweisung und Qualifizierungsbeginn:
Im Rahmen der derzeitigen Förderperiode 2014-2020 besteht noch die Möglichkeit bis zum Juni 2021 eine Maßnahme im Programm JobPerspektive Sachen zu beginnen.
Bis zum Programmende ist eine Zuweisung in der jeweiligen Zuweisungsperiode durch die sächsischen Agenturen für Arbeit und Jobcenter für potenzielle Teilnehmer_innen für die Programmstufe 3 „Individuelle Einstiegsbegleitung“ möglich.
Teilnehmende am Programm erhalten nach einer Beratung beim Jobcenter eine Zuweisung in das zuständige Regionalbüro. Nach einem Erstgespräch und der Aufnahmen ins Programm, erfolgt ein mehrtägiges Profiling im Regionalbüro. Nach Abschluss und Auswertung des Profilings wird eine passgenaue Maßnahme aus dem Projektepool, basierend auf den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer_innen, vorgeschlagen. Der Start der Qualifizierungsmaßnahme richtet sich nach dem regionalen Angebot und den individuellen Voraussetzungen.
Die Zuweisung in die Regionalbüros ist von Januar 2020 bis Juni 2021 möglich. Der letztmögliche Einstiegszeitpunkt in eine Qualifizierungsmaßnahme in der Programmstufe 3 ist der 30.06.2021.
Die Maßnahmen in den Regionen sind bis auf wenige Ausnahmen branchengemischt bzw. -übergreifend angelegt, so dass eine breite Auswahl von beruflichen Tätigkeitsfeldern erprobt bzw. fachspezifische Kenntnisse aufgefrischt werden können.
Die Maßnahmen dieser Programmstufen sind bei der Ermittlung der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit nach § 18 Abs. 2 SGB III Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach Nr. 1 des § 18 Abs. 2 SGB III gleichgestellt. Ein Übergang aus Maßnahmen der JobPerspektive Sachsen in eine Förderung nach Sozialgesetzbuch SGB II z.B. Teilhabechancengesetz (§16i und §16e SGB II), ist demnach möglich.
Zur Vorbereitung und Unterstützung der Arbeitsaufnahme besteht die Möglichkeit, während der Teilnahme an der Maßnahme und in Absprache mit dem Bildungsdienstleister und der Arbeitsverwaltung tätigkeitsbezogene Zusatzqualifikationen durchzuführen. Der Bildungsdienstleister und das Regionalbüro wird den Teilnehmenden z.B. beim Beantragung auf Gewährung einer Zuwendung zur beruflichen Weiterbildung nach § 81 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III unterstützen.
Für Teilnehmende, die am ESF Programm TANDEM teilnehmen, ist eine gleichzeitige Teilnahme am Programm JobPerspektive Sachsen möglich.
Zudem ist in mehreren Maßnahmen die Möglichkeit zur
Teilzeitdurchführung gegeben.
- Weitere Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Qualifizierungsprojekten.
- Workshop: Die Regiestelle der JobperspektiveSachsen und die Regionalbüros führten im Februar 2017 einen eintägigen Workshop zu IEB für die am Programm teilnehmenden Bildungsdienstleister durch. Es stehen die ausführlichen Informationen zu Inhalten und Ergebnissen zur Verfügung.