Aufgrund der auslaufenden Förderperiode 2014 – 2020 wird dieses Programm zum 30.09.2022 beendet. Es können keine Teilnehmenden mehr aufgenommen werden.

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Qualifizierungsmaßnahme wird Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern.
  • Dafür absolvieren Sie zunächst eine Eignungsfeststellung bei Ihrem für Sie zuständigen Regionalbüro.
  • Im Anschluss nehmen Sie an vorbereitenden Qualifizierungsmodulen, betrieblichen Arbeitserprobungen und Praktika im Unternehmen teil (Gesamtdauer max. 12 Monate).
  • Die Teilnahme am Programm schafft die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Qualifizierung oder einer Beschäftigung.
  • Während der Maßnahme bleiben Sie weiter im Leistungsbezug. Es gibt eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für jeden Anwesenheitstag in der Maßnahme (z. B. 5 EUR bei Vollzeitmaßnahmen ab 6 Stunden Anwesenheit je Tag) und während der Eignungsfeststellung. Zusätzliche Kosten können erstattet werden.
  • Die Teilnahme an der Maßnahme wird von Ihrer Vermittlungs-/Integrationsfachkraft inder Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter in Ihre Eingliederungsvereinbarung aufgenommen. Damit wird die Teilnahme für Sie verbindlich.

Lesen Sie hier, welche Erfahrungen und Erfolge Programmteilnehmende gern teilen möchten.

TeilnehmerInnen im Video


Details zu laufenden und abgeschlossenen Qualifizierungsprojekten der Programmstufe 4 finden Sie hier.