Aufgrund der auslaufenden Förderperiode 2014 – 2020 wird dieses Programm zum 30.09.2022 beendet. Es können keine Teilnehmenden mehr aufgenommen werden.


Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (Stufe 4)

Was wird gemacht?

  • Die Qualifizierungsmaßnahme wird Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern.
  • Dafür absolvieren Sie zunächst eine Eignungsfeststellung im Regionalbüro
  • Im Anschluss nehmen Sie an vorbereitenden Qualifizierungsmodulen, betrieblichen Arbeitserprobungen und Praktika im Unternehmen teil (Gesamtdauer max. 12 Monate).
  • Die Teilnahme am Programm schafft die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Qualifizierung oder einer Beschäftigung.

Wer kann teilnehmen?

Die Maßnahme eignet sich insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen und Wiedereinsteigende nach Familienzeiten, die an einer Qualifizierung teilnehmen möchten und für die Aufnahme einer Arbeit motiviert sind.

Welche finanziellen Leistungen erhalten Sie während der Maßnahme?

  • Während der Maßnahme bleiben Sie weiter im Leistungsbezug. Es gibt eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für jeden Anwesenheitstag (5 EUR bei Vollzeitmaßnahmen bzw. 2,50 EUR bei Teilzeitmaßnahmen).

Hinweis: Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten keine Aufwandsentschädigung.

  • Fahrtkosten werden in Höhe der Kosten des öffentlichen Personenverkehrs erstattet.
  • Bei Bedarf können auch zusätzliche Kinderbetreuungskosten erstattet werden. Das Regionalbüro bzw. der Bildungsträger wird Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Wer sind Ihre Ansprechpartner_innen für die Maßnahme?

  • Die Mitarbeiter_innen des Regionalbüros beantworten Ihre Fragen und beraten Sie zu den Qualifizierungs­möglichkeiten.
  • Auch während der Zeit in der Qualifizierungsmaßnahme wird das Regionalbüro zu Ihnen und den Mitarbeitern_innen des Bildungsträgers Kontakt halten.

Wie ist der Ablauf bis zum Start der Qualifizierungsmaßnahme?

  • Im Regionalbüro wird mit Ihnen ein ausführliches Erstgespräch geführt.
  • Im Anschluss findet eine 5-tägige Eignungsfeststellung beim Regionalbüro statt.
  • Das Regionalbüro stimmt mit Ihnen eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme ab und teilt Ihnen Beginn und Ort der Qualifizierungsmaßnahme schriftlich mit. Die Qualifizierungs­maßnahme startet in der Regel zwei Monate nach Abschluss der Eignungsfeststellung.
  • Mit Ihrer Zustimmung zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt eine Aktualisierung Ihrer Eingliederungsvereinbarung mit ihrer zuständigen Vermittlungs-/
    Integrationsfachkraft. Die Teilnahme ist dann verbindlich. Ein Nichtantritt/Abbruch ohne wichtigen Grund kann eine Sanktionierung (insbesondere in Form von Leistungskürzungen) zur Folge haben.
  • Während der Qualifizierungsmaßnahme informiert der Bildungsträger Ihre zuständige Vermittlungs-/Integrationsfachkraft über den Qualifizierungsverlauf und kann Empfehlungen für zusätzliche oder fortführende Maßnahmen geben.