Start der Frühjahrszuweisung 2021 in die Programmstufen 3 und 4

Start der Frühjahrszuweisung 2021 in die Programmstufen 3 und 4

JobPerspektive Sachsen

Am 4. Januar 2021 beginnt die Frühjahrszuweisung in den beiden Programmstufen „Individuelle Einstiegsbegleitung“ und „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“.

In 2021 ist der Beginn einer Qualifizierungsmaßnhamen in den beiden Programmstufen im aktuellen Förderzeitraum letztmalig möglich. Interessierte Personen können sich ab sofort bei ihrem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit informieren.

Die Maßnahmen eignet sich insbesondere für langzeitarbeitslose Menschen und Wiedereinsteigende nach Familienzeiten, die an einer Qualifizierung teilnehmen möchten und für die Aufnahme einer Arbeit motiviert sind. Es besteht die Möglichkeit, dass langzeitarbeitslose Nichtleistungsempfänger_innen am Programm teilnehmen können.

Auch in Zeiten von Corona werden interessierte Teilnehmnde durch die Mitarbeitenden der Regionalbüros in Abstimmung mit der Arbeitsverwaltung und in Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern beraten und vermittelt. Im Regionalbüro wird ein Profiling durchführt und anschließend eine passende Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen des Programms vorgeschlagen.

Der Start der Qualifizierungsmaßnahme richtet sich nach den regionalen Angeboten und den individuellen Voraussetzungen. In den Einrichtungen gelten die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO). Die Bildungseinrichtungen haben sich auf die aktuelle Situation eingestellt und bieten auch alternative Angebote zum gewohnten Lehren und Lernen und Arbeiten an.

Die Maßnahmen dieser Programmstufen sind bei der Ermittlung der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit nach § 18 Abs. 2 SGB III Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach Nr. 1 des § 18 Abs. 2 SGB III gleichgestellt.

SLoewe